Fehmarn bietet mit seiner Lage in der Ostsee vielfältige Möglichkeiten für Angler. Wer während seines Urlaubs auf Fehmarn angeln möchte, sollte sich vorab über die in Schleswig-Holstein geltenden Vorschriften informieren.
In Schleswig-Holstein besteht grundsätzlich Fischereischeinpflicht. Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer werden anerkannt. Zusätzlich ist beim Angeln in Schleswig-Holstein die Fischereiabgabe des Landes zu entrichten.
Wer keinen Fischereischein besitzt, kann einen Urlauberfischereischein beantragen. Dieser gilt für 28 aufeinanderfolgende Tage und kann innerhalb eines Kalenderjahres einmal für weitere 28 Tage verlängert werden.
Der Urlauberfischereischein sowie die erforderliche Fischereiabgabe können auch über die entsprechenden Onlinedienste des Landes Schleswig-Holstein beantragt beziehungsweise entrichtet werden.
Aktuelle Informationen zu Fischereischeinen, Fischereiabgabe, Gebühren und Beantragung finden Sie bei der Stadt Fehmarn.
Fischereischeine – Stadt Fehmarn
Ausführliche und aktuelle Informationen zu den gesetzlichen Voraussetzungen sowie zu den digitalen Fischereidokumenten stellt das Land Schleswig-Holstein zur Verfügung.
Informationen für Angler in Schleswig-Holstein
Bitte beachten Sie, dass sich Vorschriften und Gebühren ändern können. Informieren Sie sich deshalb vor dem Angeln über die aktuell geltenden Bestimmungen.